Patronengurte in Waffenrecht und Verwaltungspraxis
Die Magazinregeln der EU und des Waffengesetzes sind kompliziert, aber mittlerweile allgemein bekannt. Aber wie sieht es mit Patronengurten aus? Eine Diskussion zur rechtlichen Einordnung von Patronengurten und der Praxis der Behörden in 23 Jahren neues Waffenrecht.
RECHT
7/19/20265 min read


Abbildung 1: Zerfallgurt mit Patronen auf der Zuführrampe eines Hessen Arms M3 - Eine zivile halbautomatische Variante des MG3 von Rheinmetall. Ein Patronengurt schließt lose Patronen zu einer Kette zusammen. Die Bindeglieder können Bild: Tino Schmidt, all4shoters.com, 2026.
Die Kapazität von Magazinen für Schusswaffen ist häufig ein Thema um die Gefährdung durch Schusswaffen vermeintlich einzudämmen. Für Sportschützen ist bereits seit dem neuen Waffengesetz von 2003 die Magazinkapazität auf 10 Schuss beschränkt. Magazine die mehr Patronen fassten waren aber frei zu erwerben.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Vom 27. Oktober 2003
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.
Seit der Verschärfung des Waffengesetzes in 2020 sind Magazine für Langwaffen mit Zentralfeuerpatronen mit einer Kapazität größer 10 Schuss grundsätzlich verbotene Gegenstände und können nur mit einer Ausnahmegenehmigung des BKA legal erworben werden.
38. Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 1 (Verbotene Waffen Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:...) wird wie folgt geändert:
cc) Nach Nummer 1.2.4.2 werden die folgenden Nummern 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 eingefügt:
1.2.4.3 Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;...


Abbildung 2: Das Hessen Arms M3 ist ein halbautomatischer Nachbau des MG3. Abgesehen von technischen Veränderungen um die Waffe für den zivilen Markt zu ermöglichen ist die Waffe optisch und von der Bedienung identisch zum Original. Bild: Tino Schmidt, Caliber, all4shooters.com, 2026.
Seit jeher völlig unbeachtet im Waffengesetz sind aber Patronengurte. Vermutlich, da in jagdlichem und sportlichem Kontext ein Einsatz unvorstellbar war. Doch tauchten in über 20 Jahren neues Waffengesetz diverse mit Gurt zugeführte Halbautomaten auf dem Markt auf. Eines der bekanntesten Modelle in Deutschland ist das Hessen Arms M3 bzw das M42. Diese sind eine zivile Variante des MG3 bzw MG42, welches ausschließlich halbautomatisch schießen kann. Da es bei zivilen halbautomatischen Waffen nicht möglich sein darf, sie "mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe von Dauerfeuer/Feuerstößen" (Erläuterung zur Kriegswaffenliste) umzubauen (Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. - Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen), wurden die Waffen von Hessen Arms aufwändig umkonstruiert. So sind diese Modelle aufschießend und werden über einen Hammer abgeschlagen.
Ein Negativ-Beispiel hierzu ist der BKA Bescheid zum Maxim SG der Firma Niedermeier aus 2014. Dieser halbautomatische Nachbau eines Maxim MG aus dem 1. Weltkrieg konnte durch ein Kürzen des Unterbrechers mit einer Metallsäge vollautomatisch schießen und wurde damit als verbotene Waffe nach Waffengesetz eingestuft. In diesem Fall nicht als Kriegswaffe, da wassergekühlte Maschinengewehre nach Kriegswaffenliste nicht als Kriegsmaterial zählen. Niedermeier stellte dem BKA 2016 ihr SG08 vor, ein Nachbau eines 08/15 Maschinengewehrs. Der BKA Bescheid ist sehr aussführlich und beschreibt detailliert die vorgenommenen Umbauten und begründet die Entscheidungen des BKA ausführlich. Diesmal wurde eine Einstufung als ziviler Halbautomat bescheinigt. Allerdings wurde ein Ausschluss vom Schießsport attestiert:
"Die o. a. Schusswaffe ist zum ausschließlichen Verschießen von "gegurteten" Patronen eingerichtet und eine Verwendung von Magazinen ist nicht möglich. Daher ist Verwendung der o.a. Schusswaffe zum sportlichen Schießen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Verwendung von Schusswaffen, die „gegurteten" Patronen verschießen, für die Schießwettbewerbe einzelner Schießsportverbände grundsätzlich nicht zugelassen."


Abbildung 3: Das Niedermeier SG08 ist ein halbautomatischer Nachbau eines 08/15 Maschinengewehrs aus dem 1. Weltkrieg. Der BKA Bescheid für diese Waffe ist sehr detailliert und erläutert ausführlich die Fahmeinung des BKA zum Zeitpunkt der Ausstellung im Jahr 2016.
Das BKA argumentiert hier, dass eine sportliche Zulassung nicht gegeben ist, wenn Magazine größer 10 Schuss eingesetzt werden. Tatsächlich werden aber garkeine Magazine eingesetzt, sondern Gurte. Dieser Fall ist im Waffengesetz nicht vorhanden und damit auch nicht eingeschränkt. Meiner Meinung nach müssten also auch Sportschützen die Möglichkeit haben gegurtete Patronen zu verwenden. Das einzelne Disziplinen Gurte explizit verbieten ist mir nicht bekannt und falls das der Fall sein sollte, gibt es Disziplinen die es nicht explizit einschränken. Die Argumentation über die Kapazität eines Gurtes über 10 Patronen ist seit 2020 besonders fragwürdig. Würde ein Gurt wie ein Magazin behandelt, stellt sich die Frage nach der Einhaltung der 10 Schuss Begrenzung von Langwaffenmagazinen. Die 2016 für Sortschützen herangezogene Argumentation wäre ab 2020 dann auch für alle Waffenbesitzer gültig. Somit müssten Patronengurte für alle Personen eingeschränkt sein. Das BKA schreibt in seinem eigenen Leitfaden "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz":
Patronenmunition in Gurten für Maschinengewehre wird weder in der EU - Feuerwaffenrichtlinie noch im bundesdeutschen WaffG abgebildet. Die Maschinengewehrgurte der Bundeswehr, die zwischen 25 und 50 Patronen pro Gurtsegment aufnehmen oder auch ZerfallGurte, die beim Verschießen der Munition als einzelne kleine Segmente zu Boden fallen, sind keine Magazine!
Merksatz: Gurte für Maschinenwaffen, Gurtkästen, Ladestreifen, Lade Clips sowie sogenannte Nachladeeinheiten sind keine Magazine im Sinne des WaffG !


Abbildung 4: Das Fight Lite MCR wurde kurzzeitig mit einem BKA Bescheid zum sportlichen Schießen angeboten. Diese Angebote wurden mittlerweile zurückgezogen, weshalb Gurt zugeführte Waffen weiter für Sportschützen verboten bleiben. Bild: blackstoneshooting.com, 2026.
Für das BKA gilt also seit 2020, dass gegurtete Patronen keine Magazine sind. Da es keine Regelung dazu von EU oder Waffengesetz gibt, sind diese nicht reguliert. Somit müssten Halbautomaten mit Gurtzuführung sowohl für Jäger als auch für Sportschützen erwerbbar sein.
Für eine begrenzte Zeit wurde das MCR von Fight Lite bei diversen Waffenhändlern mit einem BKA Bescheid zum sportlichen Schießen beworben. Mittlerweile sind diese Angebote wieder zurückgezogen, wobei die Gründe dafür nicht vollständig nachzuvollziehen sind. Importeur war nach Aussagen verschiedener Händler Brownells Deutschland. Leider konnte ich bisher keine Information zu einem BKA Bescheid erhalten. Dieser wäre mit Sicherheit interessant, da er vermutlich den genannten Leitfaden berücksichtigen müsste und ich gespannt auf die Argumente der Sachbearbeiter wäre. Bis dahin, müssen wir uns wohl mit den bisherigen Informationen zufrieden geben.
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